1. Ladenöffnungs- und Arbeitszeiten
Die ordentlichen Öffnungszeiten für den Verkauf sind:
Montag bis Freitag 07:00 – 12:00 Uhr 13:15 – 18:30 Uhr
Samstag 07:30 – 12:00 Uhr 13:15 – 16:00 Uhr
Administration und Produktion arbeiten nach folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag 07:00 – 12:00 Uhr 13:15 – 17:15 Uhr
Samstag 07:00 – 12:00 Uhr April - Oktober
Ausgenommen sind allgemeine Feiertage und Betriebsferien.
Für Einsätze ausserhalb der ordentlichen Öffnungs- und Arbeitszeiten
zum Beispiel bei Notfällen in der Wasserversorgung oder landwirtschaftlichen
Erntegeräten werden dem Auftraggeber nebst den üblichen Kosten ein
Zuschlag entsprechend dem Mehraufwand für Bereitstellung von Personal und
Arbeitsgerät sowie allfällige später eintreffende Kosten für
Ausnahme und Sonderbewilligungen verrechnet.
2. Lieferung
Der Versand geht auf Gefahr des Käufers. Allfällige Verluste oder
Beschädigungen hat der Empfänger vor Annahme der Ware von der betreffenden
Transportanstalt sich schriftlich bestätigen zu lassen. Seine diesbezüglichen
Ansprüche muss er unverzüglich geltend machen. Jeder weitere Anspruch
des Käufers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz
und Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen.
3. Lieferfrist
3.1 Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche
behördlichen Formalitäten eingeholt, die bei Bestellung zu erbringende
Zahlung und allfällige Sicherheiten geleistet worden sowie die wesentlichen
technischen Punkte bereinigt worden sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei
ihrem Ablauf die Lieferung beim Käufer bereit steht. Andere schriftliche
Vereinbarungen vorbehalten.
3.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn:
a) dem Verkäufer die Angabe, die er für die Ausführung der Bestellung
benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie nachträglich abgeändert
werden und damit eine Verzögerung der Lieferung
verursacht wird;
b) der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im
Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält;
c) Hindernisse auftreten, die außerhalb des Willens des Verkäufers
liegen.
3.3 Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer
besonderen schriftlichen Vereinbarung.
3.4 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung
des Vertrages wegen verspäteter Lieferung
4. Ausstattung, Umfang und Spezialanfertigung
4.1. Ausstattung und Umfang der zu verkaufenden Ware bestimmt grundsätzlich
der Verkäufer. In der Regel wird die Ware jedoch unverändert von Lieferanten
übernommen. Wünscht der Kunde Zusätzliches, Reduzierung oder
Abänderungen der Ware so gilt diese als Spezialanfertigung und ist vom
Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen.
4.2. Ware welche auf Kundenwunsch bestellt oder angefertigt wird ist eine Spezialanfertigung
und von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
4.3. Kosten die durch Spezialanfertigungen insbesondere beim Abändern von
Standart Produkten entstehen sind vom Kunden zu tragen.
4.4. Tritt der Kunde nach Auftragserteilung beziehungsweise nach Vertragsabschluss
vom Vertrag zurück sofern dies gemäss den anderen Punkten der Allg.
Geschäftsbedingungen möglich ist oder eine Ausnahmeregelung besteht,
so hat der Kunde alle bis dahin entstandenen Kosten und allfällige erst
später ersichtlichen Unkosten vollumfänglich zu tragen.
5. Obhutspflicht
Bei einem Tauschgeschäft sind allfälige Kosten bezüglich Reparaturen,
Wartung und Unterhalt bis zur Besitzübertragung (Eigentumserwerb) vom Käufer
zu übernehmen.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive allfälliger
Verzugszinsen und Kosten besteht zugunsten des Verkäufers der Eigentumsvorbehalt
gemäss Art. 715 ZGB am Verkaufsobjekt sowie an allen seinen Bestandteilen
und Zubehör. Bis dahin darf der Käufer den Kaufgegenstand weder veräussern
noch verpfänden oder ausleihen. Die Vermietung ist nur mit ausdrücklicher
Zustimmung des Verkäufers zulässig. Der Käufer erteilt dem Verkäufer
ausdrücklich das Recht, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister
einzutragen. Die Kosten werden vom Käufer getragen.
7. Rücktritt
7.1. Wird eine allfällige Kaufpreisrestanz nicht vertragsgemäß
bezahlt, so kann der Verkäufer nach Ansetzung einer Nachfrist von 7 Tagen
unter Geltendmachung ihres Eigentumsvorbehaltes vom Vertrag zurücktreten
und eine angemessenen Betrag für Miete und Abnützung des Kaufgegenstandes
fordern.
7.2. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, steht dem Verkäufer
einen Entschädigung von 20 % der Bruttoverkaufssumme zu.
7.3. Beide Vertragspartner haben das Recht innerhalb von 5 Tagen den Vertrag
zu kündigen.
7.4. Für gekaufte oder einmal bestellte Ware besteht sofern keine besonderen
Vereinbarungen bestehen 14 Tage Rückgaberecht.
7.5. Vom Kunden bestellte Ware wird nur in Ausnahmefällen zurück genommen.
Die entstandenen Kosten für die Bestellung oder den Versand trägt
der Kunde.
7.6. Ware ohne intakter Originalverpackung oder mit geöffneten Siegeln,
Hygieneartikel, Software und Ähnliches sind vom Umtausch ausgeschlossen.
8. Preis
8.1. Die Preise verstehen sich netto ab Verkäufer in frei verfügbaren
Schweizer Franken, ohne irgendwelche Abzüge, anderslautende schriftliche
Vereinbarungen vorbehalten.
8.2. Preisbekanntgabe:
Die im von uns im Internet bekannt gegebenen Preise sind in der Regel immer
der aktuellen Marktsituation angepasst, trotzdem kann der in Rechnung gestellte
Preis vom Angebot abweichen, wenn sich die Marktsituation vom Zeitpunkt der
Bestellung bis zur Rechnungsstellung wesentlich verändert.
Wenn Preise für ein Produkt mehrfach und in verschiedenen Höhen für
das selbe Produkt bekannt gegeben werden, zum Beispiel im Internet, in Prospekten
oder an Ausstellungen, so gilt immer der Preis, der aktuellsten Preisliste,
ausser es handle sich um eine zeitlich begrenzte Aktion.
8.3. Kleinmengen welche auf Rechnung gekauft werden sowie Einzelbestellungen
werden mit einem angemessenen Kleinmengenzuschlag abgerechnet. Der Zuschlag
wird von uns festgelegt.
9. Zahlungsbedingungen
9.1. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung,
Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die der
Verkäufer nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht
werden.
9.2. Müssen dem Käufer ausnahmsweise verlängerte Zahlungstermine
gewährt werden, so hat er für Zahlungen, die nach Fertigstellung der
Lieferung noch ausstehen, einen Verzugszins zu entrichten (gem. schriftlicher
Vereinbarung).
9.3. Ohne besondere Vereinbarungen ist ein Verzugszins von 9 % jährlich
zu entrichten.
10. Garantie
10.1. Der Verkäufer übernimmt die Garantie der schadhaften Teile.
Ausbau, Einbau, Reisespesen sowie Arbeitslöhne gehen zu Lasten des Käufers.
Für Folgeschäden, Ausfallzeiten und dergleichen haftet der Verkäufer
nicht. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher
Abnützung, mangelhafter Wartung, Mißachtung von Betriebsvorschriften,
übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht
vom Verkäufer ausgeführter Bau- und Montagearbeiten usw.
10.2. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Garantie für
Neuware ein Jahr. Für Batterien beträgt die Garantiedauer in der Regel
6 Monate.
10.3. In jedem Falle sind die Garantiebestimmungen des Herstellers massgebend.
10.4. Der Käufer hat während eines Ausfalls seiner Ware keinen Anspruch
auf Ersatz.
11. Verzicht auf die Verrechnung
Der Käufer verzichtet darauf, gemäß Art, 126 OR, gegen die Forderungen
des Verkäufers allfällige Gegenforderungen z.B. Entgeldminderung,
Kosten von Ersatzvornahmen, Schadenersatzforderungen usw. aufrechnungsweise
geltend zu machen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Käufer und den Verkäufer
ist der Sitz des Verkäufers. Für unsere Filialen ist der Sitz des
Mutterhauses massgebend. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen
Recht.
Stand 30.07.2010
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